FPÖ-Fraktionsobmann stellt Anfrage zu religiöser Bevorzugung im Linzer Rathaus
Am 26. März 2025 fand im Renaissance-Saal des Alten Rathauses der sogenannte „interreligiöse Iftar IRIF’25“ statt – eine Veranstaltung zum Fastenbrechen im Rahmen des islamischen Ramadans. Nach Angaben der Islamischen Religionsgemeinde Oberösterreich nahm auch Bürgermeister Dietmar Prammer persönlich an dieser Veranstaltung teil, gemeinsam mit mehreren Imamen und Vertretern der islamischen Glaubensgemeinschaft. Darüber hinaus lud das Bürgermeisterbüro offiziell weitere Ehrengäste ein.
Aus Sicht der FPÖ wirft die Abhaltung eines religiös geprägten islamischen Festakts in einem der symbolträchtigsten Gebäude der Stadt, dem Sitz des Bürgermeisters und Gemeinderates, eine Reihe grundlegender Fragen auf. FPÖ-Fraktionsobmann Wolfgang Grabmayr hat daher eine schriftliche Anfrage an Bürgermeister Prammer eingebracht: „Wir müssen uns die Frage stellen: Welche Linie verfolgt Bürgermeister Prammer im Umgang mit der muslimischen Glaubensgemeinschaft in Linz? Steht für ihn eine Religionsgemeinschaft, in diesem Fall die muslimische, über den anderen Religionen? Zu einem Osterschinken-Essen hat die Stadt Linz unsere christlichen Mitbürger jedenfalls noch nie eingeladen “, so Grabmayr.
In seiner Anfrage will Grabmayr unter anderem wissen:
• wer offizieller Veranstalter des Iftars war?
• ob und in welcher Höhe der Stadt dadurch Kosten entstanden sind?
• ob ähnliche Formate bisher auch für andere Religionsgemeinschaften organisiert wurden?
• und welche integrationspolitischen Signale von einem religiös geprägten Empfang im Rathaus ausgehen sollen?
„Österreich ist nach wie vor ein mehrheitlich christlich geprägtes Land. Wenn für islamische Anlässe der rote Teppich ausgerollt wird, während christliche Feste wie Ostern kaum öffentliche Sichtbarkeit im Rathaus genießen, dann sprechen wir von einer Ungleichbehandlung, die für die Gesamtgesellschaft nicht gut ist. Die Stadt Linz muss alle Religionen gleich behandeln. Eine Sonderbehandlung oder Bevorzugung einzelner Glaubensgemeinschaften darf es nicht geben.“ so Grabmayr abschließend.