Wenn freiwillige Vereinbarungen mit den Anbietern und Nutzern nicht greifen, braucht es klare Vorgaben und durchsetzbare Sanktionen
Die Zahl der Unfälle steigt rasant, und Beschwerden über rücksichtsloses Verhalten und wild abgestellte Leih-Scooter reißen nicht ab. FPÖ-Sicherheitsstadtrat Dr. Michael Raml fordert daher dringend eine klare rechtliche Grundlage, um das Problem effektiv zu lösen. In der kommenden Gemeinderatssitzung wird die FPÖ-Fraktion eine Resolution an Verkehrsminister Peter Hanke einbringen. Ziel ist es, dass Städte und Gemeinden auf Basis einer zu schaffenden Bestimmung in der Straßenverkehrsordnung per Verordnung verbindliche Verbotszonen für E-Scooter erlassen können. „Die Straßenverkehrsordnung ist mittlerweile weit von der Realität entfernt. Sicherheit hat oberste Priorität. Ich fordere Verkehrsminister Hanke auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen rasch anzupassen, damit wir Städte eigenständig entscheiden können, ob und wo Leih-Scooter verboten sind. Wir brauchen eine österreichweit einheitliche Lösung. Linz darf sich – wie unzählige andere Städte auch – nicht auf der Nase herumtanzen lassen“, erklärt Raml.
Aktuell gibt es keine rechtliche Möglichkeit, behördliche Verbotszonen für E-Scooter festzulegen. Eine sogenannte ortspolizeiliche Verordnung des Gemeinderates habe aus mehreren juristischen Gründen in diesem Fall keine rechtliche Grundlage, wie eine Prüfung des Magistrats ergab. Dies schränkt die Handlungsfähigkeit der Stadt massiv ein. „Es kann nicht sein, dass wir laufend Beschwerden aus der Bevölkerung bekommen, aber uns die Hände gebunden sind! Wenn freiwillige Vereinbarungen mit den Anbietern und Nutzern nicht greifen, braucht es klare Vorgaben und durchsetzbare Sanktionen“, betont Raml. Mit der Resolution an Verkehrsminister Hanke fordert die FPÖ eine klare gesetzliche Ermächtigung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Städte und Gemeinden, um E-Scooter-Verbotszonen anordnen zu können. Ähnlich wie beim Bettel- oder Campierverbot brauche die Stadt eine gesetzliche Erlaubnis, um Verbotszonen in Teilen der Stadt oder überhaupt flächendeckend verhängen zu können.
„Bereits im April 2023 habe ich die gesetzliche Möglichkeit von Verbotszonen für E-Scooter gefordert, falls die mit den Verleihfirmen vereinbarten freiwilligen Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen. Fakt ist: die Situation ist bis heute nicht zufriedenstellend. Die Beschwerden über achtlos abgestellte Roller und gefährliches Fahrverhalten reißen nicht ab.“ Raml unterstreicht, dass die Stadt Linz dem anhaltenden Scooter-Chaos nicht machtlos gegenüberstehen darf. „Abstellzonen und technische Lösungsversuche reichen offenbar nicht aus, um die Probleme in den Griff zu bekommen. Wir dürfen uns nicht scheuen, auch Verleih-Verbote als letztes Mittel in Betracht zu ziehen“, will der Sicherheitsstadtrat durchgreifen.
Angesichts der steigenden Unfallzahlen – allein 2024 mussten 7500 Verletzte nach E-Scooter-Unfällen im Krankenhaus behandelt werden – sei rasches Handeln erforderlich. „Es kann nicht sein, dass wir zuschauen müssen, wie die Unfallzahlen und Beschwerden steigen. Ich werde nicht akzeptieren, dass Leih-Scooter weiterhin Fußgänger gefährden“, so Raml abschließend.
In mehreren Städten weltweit wurden bereits E-Scooter-Verbotszonen eingerichtet. Beispiele hierfür sind:
- Paris, Frankreich: Im Jahr 2023 haben sich die Bürger in einer Abstimmung für ein Verbot von Leih-E-Scootern ausgesprochen, woraufhin die Stadtverwaltung die entsprechenden Maßnahmen umsetzte.
- Madrid, Spanien: Ab Oktober 2024 wurden E-Scooter verboten, da sie als zu gefährlich eingestuft wurden.
- Gelsenkirchen, Deutschland: Im April 2024 folgte die Stadt dem Beispiel von Paris und verbot E-Scooter aufgrund von Sicherheitsbedenken.
- Köln, Deutschland: Es wurden Verbotszonen am Kölner Dom und Teilen der Rheinpromenade eingerichtet, um wildes Parken und Sicherheitsprobleme zu minimieren.