Sicherheitsstadtrat Raml zu Kriminalitätsstatistik: Realitätsnahe Reform des Jugendstrafrechts ist das Gebot der Stunde!

Sicherheitsstadtrat schlägt partielle Strafmündigkeit bei wiederholten schweren Straftaten vor

„Wie die aktuelle Kriminalitätsstatistik belegt, kann das Problem ausufernder Jugendkriminalität nicht länger geleugnet werden. Besonders problematisch erachte ich die fehlende rechtliche Handhabe, um gegen kriminelle Jugendliche wirksam vorgehen zu können. Vor allem bei den zehn- bis 14-Jährigen sind Möglichkeiten zu schaffen, die bei wiederholten schweren Straftaten Konsequenzen ermöglichen“, reagiert der Linzer Sicherheitsstadtrat Dr. Michael Raml auf die gestern präsentierten Zahlen zur Kriminalitätsstatistik.
Raml erachtet die starren Grenzen der Strafmündigkeit mit aktuell vierzehn Jahren als „nicht mehr realitätstauglich“. Er schlägt eine partielle Strafmündigkeit vor: „Das Strafrecht sieht bereits jetzt Mechanismen vor, etwa trotz Volljährigkeit die Deliktsfähigkeit einzuschränken oder gar auszuschließen. Dies könnte auch umgekehrt gelten. Wenn im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens von Experten festgestellt wird, dass ein jüngerer Täter im Rahmen seiner tatsächlichen Einsichtsfähigkeit die nötige Reife besitzt, um sein Handeln nachzuvollziehen, sollte in Einzelfällen eine Strafe ermöglicht werden. Immerhin wissen manche unmündigen Straftäter ganz genau, was sie tun und genießen wortwörtlich ihre Straffreiheit.“

„Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es keinesfalls darum geht, Zwölf- oder Dreizehnjährige generell zu kriminalisieren. Vielmehr verlange ich von der Bundesregierung, angesichts der fortschreitenden Entwicklung einen realistischen Zugang zu wählen, bei dem insbesondere das öffentliche Interesse an allgemeiner Sicherheit ausreichend Berücksichtigung findet“, fordert Raml abschließend.