Linzer FP-Spitzenkandidat und Rechtsanwalt MMag. Dr. Michael Schilchegger sagt ORF-Haushaltsabgabe den Kampf an!

Wettbewerbsrechtliche Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingebracht. Erfolg könnte ORF verpflichten, alle ORF-Beiträge zurückzubezahlen!

Seit Inkrafttreten der ORF Haushaltsabgabe gehen die Wogen in der Bevölkerung hoch. Unabhängig davon, ob das Angebot des ORF genutzt werden soll oder überhaupt genutzt werden kann, sind seit 1. Jänner 2024 rund 185 Euro pro Haushalt pro Jahr zur Finanzierung des ORF abzuführen. Ein neuer Vorstoß, gegen diese Abgabe auch juristisch vorzugehen, könnte Aussicht auf Erfolg haben:

„Nicht nur österreichische TV-Konsumenten, sondern auch Privatsender leiden unter dieser Monopolstellung des ORF. Eine paradoxe Situation, verliert der ORF doch seit Jahren kontinuierlich Marktanteile. In enger Abstimmung mit dem Privatsender „RTV“ werden wir daher nun eine wettbewerbsrechtliche Beschwerde bei der Europäischen Kommission einbringen. Somit kann endlich die Unvereinbarkeit der ORF-Zwangssteuer mit den EU-rechtlichen Vorgaben festgestellt werden“, so der Rechtsanwalt und Spitzenkandidat der Linzer Freiheitlichen zur Nationalratswahl, MMag. Dr. Michael Schilchegger.

Schilchegger verweist auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Fernsehanstalten und die zum Teil deutlichen Diskrepanzen zwischen wettbewerbsrechtlichen Auflagen der EU-Kommission aus einem Beihilfeverfahren in Bezug auf den ORF, das im Jahr 2009 beendet wurde. Grundlage für Schilcheggers Überlegungen ist: „Wettbewerbsrechtliche Vorgaben wurden nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Die schwarz-grüne Bundesregierung beruft sich auf eine bereits festgestellte Rechtmäßigkeit der Umstellung auf ein System der Haushaltsabgabe in Deutschland, hat aber das Kleingedruckte nicht gelesen. Denn das ORF-Finanzierungssystem zeigt gleich mehrere wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage, die zur Rechtswidrigkeit der Abgabe führen“, erläutert Schilchegger. Diese Diskrepanzen werde nun auch die Kommission festzustellen haben: „Ein Erfolg unserer Beschwerde würde den ORF unmittelbar dazu verpflichten, alle ORF-Beiträge zurückzubezahlen.“

Linzer FP-Spitzenkandidat und Rechtsanwalt MMag. Dr. Michael Schilchegger sagt ORF-Haushaltsabgabe den Kampf an!

Wettbewerbsrechtliche Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingebracht. Erfolg könnte ORF verpflichten, alle ORF-Beiträge zurückzubezahlen!

Seit Inkrafttreten der ORF Haushaltsabgabe gehen die Wogen in der Bevölkerung hoch. Unabhängig davon, ob das Angebot des ORF genutzt werden soll oder überhaupt genutzt werden kann, sind seit 1. Jänner 2024 rund 185 Euro pro Haushalt pro Jahr zur Finanzierung des ORF abzuführen. Ein neuer Vorstoß, gegen diese Abgabe auch juristisch vorzugehen, könnte Aussicht auf Erfolg haben:

„Nicht nur österreichische TV-Konsumenten, sondern auch Privatsender leiden unter dieser Monopolstellung des ORF. Eine paradoxe Situation verliert der ORF doch seit Jahren kontinuierlich Marktanteile. In enger Abstimmung mit dem Privatsender „RTV“ werden wir daher nun eine wettbewerbsrechtliche Beschwerde bei der Europäischen Kommission einbringen. Somit kann endlich die Unvereinbarkeit der ORF-Zwangssteuer mit den EU-rechtlichen Vorgaben festgestellt werden“, so der Rechtsanwalt und Spitzenkandidat der Linzer Freiheitlichen zur Nationalratswahl, MMag. Dr. Michael Schilchegger.

Schilchegger verweist auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Fernsehanstalten und die zum Teil deutlichen Diskrepanzen zwischen wettbewerbsrechtlichen Auflagen der EU-Kommission aus einem Beihilfeverfahren in Bezug auf den ORF, das im Jahr 2009 beendet wurde. Grundlage für Schilcheggers Überlegungen ist: „Wettbewerbsrechtliche Vorgaben wurden nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Die schwarz-grüne Bundesregierung beruft sich auf eine bereits festgestellte Rechtmäßigkeit der Umstellung auf ein System der Haushaltsabgabe in Deutschland, hat aber das Kleingedruckte nicht gelesen. Denn das ORF-Finanzierungssystem zeigt gleich mehrere wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage, die zur Rechtswidrigkeit der Abgabe führen“, erläutert Schilchegger. Diese Diskrepanzen werde nun auch die Kommission festzustellen haben: „Ein Erfolg unserer Beschwerde würde den ORF unmittelbar dazu verpflichten, alle ORF-Beiträge zurückzubezahlen.“