Lange Wartezeiten, Ärztemangel und 108 Millionen Euro Krankenanstaltenbeitrag sind Belastung für unsere Bürger und die Stadt
Eine Beschränkung der Gesundheitsleistungen für Asylwerber auf eine medizinische Basisversorgung fordert der Linzer Gesundheitsstadtrat Dr. Michael Raml in der kommenden Gemeinderatssitzung in einer Resolution an die Bundesregierung. „Unser Gesundheitssystem steht unter massivem Druck. Immer längere Wartezeiten und steigender Personalmangel zeigen, dass unser Gesundheitssystem immer mehr überlastet wird. Ein Grund dafür ist die unkontrollierte Zuwanderung in unseren Sozialstaat“, betont Raml. Der freiheitliche Gesundheitsstadtrat bezieht sich in seinem Antrag auch auf eine entsprechende Forderung von Bundeskanzler Christian Stocker und will die Bundesregierung zur raschen Umsetzung anregen.
Derzeit würden Asylwerber faktisch wie vollversicherte Personen behandelt und hätten Zugang zum gesamten Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung. „Gerade im Gesundheitsbereich ist aber eine klare Priorisierung notwendig, um die Versorgung der Beitragszahler langfristig sicherzustellen. Eine medizinische Basisversorgung mit Notfallbehandlung, Akutversorgung sowie zwingend notwendiger Grundversorgung erfüllt unsere humanitären Verpflichtungen, ohne das System über das notwendige Maß hinaus zu belasten. Österreichische Staatsbürger müssen Vorrang bei der Vollversorgung haben“, so Raml.
Auch für die Stadt Linz sind die Kosten für unser Gesundheitssystem budgetär relevant: Der Krankenanstaltenbeitrag an das Land Oberösterreich beträgt alleine heuer rund 108 Millionen Euro und macht etwa zehn Prozent des städtischen Budgets aus. „SPÖ-Finanzreferent Thomas Gegenhuber hat diese Belastung im Zuge der Budgetdiskussion mehrmals erwähnt. Jetzt bekommt er von mir einen konkreten Vorschlag, wie wir unsere Kosten senken können. Jede strukturelle Entlastung im Gesundheitssystem hilft auch den kommunalen Finanzen“, erklärt Raml.
Als Beispiel verweist er auf Deutschland, wo eine solche Beschränkung seit Jahrzehnten gesetzlich vorgesehen und grundrechtlich gedeckt ist. Dort haben Asylwerber grundsätzlich nur Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie auf Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt. Weitergehende medizinische Leistungen werden nur im Einzelfall gewährt, wenn sie aus medizinischer Sicht unbedingt notwendig sind.