Freiheitliche wollen juristische Prüfung einer möglichen Haftung der damaligen Akteure und Bericht an den Gemeinderat
Heute wurde bekannt gegeben, dass nunmehr auch der gerichtliche Vergleich mit der BAWAG im SWAP-Prozess geschlossen wurde. Der freiheitliche Fraktionsobmann Wolfgang Grabmayr erinnert an die seit Jahren offene Frage betreffend Schadenersatzforderung gegenüber den damaligen handelnden Personen und will eine juristische Klärung vom Bürgermeister: „Der Stadt und damit den Linzerinnen und Linzern ist ein Schaden von rund 43 Millionen Euro entstanden, weil damalige Akteure damals das fatale Spekulationsgeschäft überhaupt abgeschlossen haben. Im dafür eigens eingerichteten Sonderkontrollausschuss wurde bereits seit dem Jahr 2014 eine mögliche zivilrechtliche Haftung von Ex-Bürgermeister Dobusch und Ex-Finanzstadtrat Mayr debattiert, aber nicht geklärt. Bekanntlich hatte Rechtsanwalt Dr. Gerhard Rothner damals sinngemäß festgestellt, dass die Verjährungsfrist erst bei Vorliegen eines konkreten Schadens und einer konkreten Schadenssumme – also bei entsprechendem Urteil oder Vergleich – zu laufen beginnt und auch erst dann eine solche Forderung möglich sei. Der Schaden steht nun fest. Offen bleibt, ob die Stadt von den handelnden Personen Schadenersatz fordern kann oder sogar muss. Wir appellieren an Bürgermeister Klaus Luger, dieses Thema dringend juristisch klären zu lassen und dem Gemeinderat über das Ergebnis zu berichten. Da es sich dabei um eine juristisch komplizierte Frage handelt, braucht der Gemeinderat eine entsprechende Aufbereitung und soll darauf basierend eine Entscheidung treffen.“