Grabmayr: Schadenersatzforderung aus SWAP-Vergleich prüfen!

Freiheitliche wollen juristische Prüfung einer möglichen Haftung der damaligen Akteure und Bericht an den Gemeinderat

Heute wurde bekannt gegeben, dass nunmehr auch der gerichtliche Vergleich mit der BAWAG im SWAP-Prozess geschlossen wurde. Der freiheitliche Fraktionsobmann Wolfgang Grabmayr erinnert an die seit Jahren offene Frage betreffend Schadenersatzforderung gegenüber den damaligen handelnden Personen und will eine juristische Klärung vom Bürgermeister: „Der Stadt und damit den Linzerinnen und Linzern ist ein Schaden von rund 43 Millionen Euro entstanden, weil damalige Akteure damals das fatale Spekulationsgeschäft überhaupt abgeschlossen haben. Im dafür eigens eingerichteten Sonderkontrollausschuss wurde bereits seit dem Jahr 2014 eine mögliche zivilrechtliche Haftung von Ex-Bürgermeister Dobusch und Ex-Finanzstadtrat Mayr debattiert, aber nicht geklärt. Bekanntlich hatte Rechtsanwalt Dr. Gerhard Rothner damals sinngemäß festgestellt, dass die Verjährungsfrist erst bei Vorliegen eines konkreten Schadens und einer konkreten Schadenssumme – also bei entsprechendem Urteil oder Vergleich – zu laufen beginnt und auch erst dann eine solche Forderung möglich sei. Der Schaden steht nun fest. Offen bleibt, ob die Stadt von den handelnden Personen Schadenersatz fordern kann oder sogar muss. Wir appellieren an Bürgermeister Klaus Luger, dieses Thema dringend juristisch klären zu lassen und dem Gemeinderat über das Ergebnis zu berichten. Da es sich dabei um eine juristisch komplizierte Frage handelt, braucht der Gemeinderat eine entsprechende Aufbereitung und soll darauf basierend eine Entscheidung treffen.“

Raml/Grabmayr zu SWAP-Vergleich: „Die Linzerinnen und Linzer bleiben auf einem Schaden von über 40 Millionen Euro sitzen!“

Linzer FPÖ wird dem Vergleich mit der BAWAG nicht zustimmen

Heute präsentierte Bürgermeister Klaus Luger einen Vergleich, der zwischen der Stadt Linz und der BAWAG betreffend den SWAP 4175 abgeschlossen werden soll. Die Linzer FPÖ wird dem Vergleich weder in der Stadtregierung noch im Gemeinderat zustimmen. Die Freiheitlichen sehen vielmehr eine vertane Chance, die bereits an die Bank bezahlten 24 Millionen Euro zurückzugewinnen und kritisieren, dass die Stadt durch diesen Vergleich sogar noch weitere 12 Millionen Euro an die BAWAG zahlen müsse. Mit dem Vergleich verliere die Stadt auch die Chance, die bisherigen Prozesskosten in Millionenhöhe zurückzuerlangen.


FP-Stadtrat Dr. Michael Raml und FP-Fraktionsobmann Wolfgang Grabmayr erklären dazu: „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass der SWAP so nie hätte abgeschlossen werden dürfen. Der bisherige Gerichtsprozess hat uns diesbezüglich auch Recht gegeben. Immerhin stellte auch das Zwischenurteil des Handelsgerichtes Wien und des Oberlandesgerichts Wien, das erst im August 2022 vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde, die Ungültigkeit des SWAP-Vertrages fest. Wir sind überzeugt, dass die Stadt – unter anderem gestützt auf die bisherige höchstgerichtliche Judikatur in vergleichbaren Fällen – den Prozess auch am Ende vollständig gewonnen hätte. Damit hätte man einen Millionenschaden endgültig von den Linzerinnen und Linzern abwenden können. Auch der Rechtsberater der Stadt hat bis zuletzt auf die überwiegenden Gewinnchancen für die Stadt hingewiesen. Der Schaden für die Stadt, vor allem für die Bürgerinnen und Bürger, ist enorm. Jetzt steht fest, dass die Linzer SPÖ unter ihrem damaligen Bürgermeister und Finanzstadtrat den Linzerinnen und Linzern einen Schaden von über 40 Millionen Euro verursacht hat. Für diesen Betrag hätte die Stadt Linz beispielsweise Kindergärten und Seniorenzentren oder über 200 leistbare Wohnungen bauen können.“