Linz, 2010-05-05 (Nr. 54/2010)- Nach der aktuellen Rechtslage dürfen die frei gewählten Gemeinderatsmandatare der Landeshauptstadt Linz ausschließlich Anfragen im eigenen Wirkungsbereich an die Mitglieder des Stadtsenats stellen. Es ist aber nicht möglich, Antworten auf Anfragen zu erhalten, die im übertragenen Wirkungsbereich der Stadt liegen. “Wir Freiheitlichen werden daher in der nächsten Sitzung des Gemeinderates eine Erweiterung des Anfragerechts auch auf den übertragenen Wirkungsbereich beantragen”, erklärt heute FPÖ-Gemeinderätin Anita Neubauer.
Das fehlende Anfragerecht sei besonders ärgerlich, wenn es sich um Anliegen handelt, die auf bundesgesetzlichen Vorschriften, wie der Gewerbeordnung, basieren. “Wenn es beispielsweise in der Großindustrie zu Störfällen kommt, ist es einem Gemeinderat beim derzeitigen rechtlichen Stand verwehrt, Auskunft über Ursachen und Auswirkungen zu erhalten. Das führt dazu, dass Linzerinnen und Linzer oft das Gefühl haben, man wolle etwas verschweigen”, berichtet Neubauer. Aber auch wenn es bei kleineren und mittleren Betrieben um nachbarrechtliche Beschwerden wegen Sperrstundenüberschreitungen, Öffnungszeiten etc. geht, besteht derzeit keine rechtliche Möglichkeit dies zu hinterfragen.
Die einzige Möglichkeit, Auskünfte über Tätigkeiten von Behörden im übertragenen Wirkungsbereich zu erhalten, ist nach dem Auskunftspflichtgesetz und nach dem Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz. “Hier ist ein Widerspruch festzustellen. Da die Auskunft ja grundsätzlich jedem Bürger erteilt wird, soll auch eine Auskunft und Aufklärung im Rahmen einer Gemeinderatsanfrage an das jeweilige zuständige Mitglied des Linzer Stadtsenats ermöglicht werden, so wie dieses Recht z.B. auch im Innsbrucker Stadtrecht verankert ist. Diese Ungleichbehandlung wäre nur aus politischem Kalkül aufrecht zu erhalten”, so Neubauer abschließend.
Rückfragehinweis:
GR Anita Neubauer
Tel.-Nr.: 0699/12848486
anita.neubauer@liwest.at