StR Wimmer: Öffentliche Anstellung der Stadtwache ist nicht nur besser, sondern auch noch günstiger als “Privatisierung”!

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StR Detlef Wimmer


Entscheidung zwischen Magistratsdienst und öffentlichem Unternehmen fällt in kommender Ausschusssitzung.

Die Gegenüberstellung von Berechnungen der Stadt Linz und privaten Unternehmen in Hinblick auf die Kosten der Linzer Stadtwache ist im Vorfeld des kommenden Sicherheitsausschusses am 8. März abgeschlossen. Stadtrat Detlef Wimmer bringt den oft diskutierten Vergleich der Varianten kostenmäßig auf den Punkt: “Die teuerste Variante ist ein Vertrag mit einem privaten Sicherheitsunternehmen. Eine Anstellung der Bediensteten direkt beim Magistrat oder bei einem städtischen Unternehmen kommt uns auf Dauer deutlich günstiger: Während die jährlichen Gesamtkosten im ‘Vollausbau’ mit 30 Vollzeitäquivalenten bei ‘Privatisierung’ rund 1,8 Mio. Euro betragen, liegen sie mit etwa 1,6 Mio. Euro im städtischen Bereich klar darunter. Auf fünf Jahre gesehen macht der Unterschied immerhin eine Million Euro aus.”

“Die Kosten sind für uns jedoch nicht das wichtigste Argument”, ergänzt Wimmer. “Uns kommt es darauf an, die qualitativ beste Lösung zu finden – im besten Fall ist das – so wie hier – auch finanziell die günstigere: Neben den geringeren Kosten genießt eine ‘öffentliche’ Anstellung mehr Akzeptanz in der Bevölkerung und bietet der Stadt Linz und der Politik die Möglichkeit, ihre Verantwortung direkt wahrzunehmen. Die Tatsache, dass Sicherheit und Ordnung soweit möglich in die öffentliche Hand gehören, ist für viele Linzer ein ungeschriebenes Gesetz.”

In einem Punkt sieht Wimmer aufgrund der jüngsten Erkenntnisse keinen weiteren Diskussionsbedarf: “Für uns kommt eine ‘Privatisierung’ der Stadtwache aus verschiedenen Gründen nicht in Frage. Die bisher dafür vorgebrachten Argumente – vor allem im Bereich der Kosten – haben sich als haltlos erwiesen”, betont der Sicherheitsstadtrat. “In der kommenden Ausschusssitzung am 8. März wird anhand der vorliegenden Fakten also zwischen einer Anstellung beim Magistrat und bei einem städtischen Unternehmen zu entscheiden sein.”